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Zielstellung:
Mit der stärkeren Konzentration der Stadtentwicklung auf noch brachliegende Flächen der Innenstadt, das Zentrum und die angrenzenden Vorstätte werden lange brachliegende Flächen und desolate Bereiche für intensivere Nutzung, Umgestaltung und Bebauung interessant. Ein sehr gutes Beispiel ist die dynamische und positive stadträumliche Veränderung im Entwicklungsgebiet Südöstliches Stadtzentrum seit 20 bis 25 Jahren. Im Auftrag des Herrn Dr. Rüdiger Meyer, Wildenbruchstrasse 15 in 15234 Frankfurt (Oder) wurde vorliegendes Konzept zur Bebauung der Fläche südlich der Straße Zum Oderarm, zwischen Fischerstraße und Leopoldufer in Frankfurt (Oder) erarbeitet. Es umfasst die Neubebauungsmaßnahme und dient als Grundlage für Verkaufs-, Kauf- und Investitionsentscheidungen. Aus dem inzwischen vollständig unbebauten Grundstück soll ein Wohnungsbaustandort entstehen, der gehobenen Ansprüchen gerecht wird und das Stadtbild ein weiteres Stück verbessert. Die Lage im südöstlichen Stadtzentrum an der Oder bietet ausreichend Potential dafür. Den planungsrechtlichen und städtebaulichen Vorgaben aus den rechtskräftigen Bebauungsplan BP_02_005 „Südöstliche Stadtzentrum“ Frankfurt (Oder) soll entsprochen werden und eine differenziertes Angebot an Gebäudeformen und Wohnraum geschaffen werden.
Entwicklung des Standortes:
Ursprünglich bestand die Bebauung nur an der Fischerstraße mit Grundstücken bis zum Ufer des Oderarmes. Mit der Entwicklung der elektrischen Straßenbahn und der Errichtung der Depothallen, der Werkstätten und der Lagergebäude wurde im Gebiet ab 1900 begonnen. An den Standort grenzte das Werkstattgelände des ehemaligen Straßenbahndepots. Das Straßenbahndepot wurde 1999/ 2000 vollständig an den Mühlenweg im Stadtteil Neuberesinchen verlagert. Es wurden die desolaten Straßenbahnwerkstätten abgerissen und die Hofflächen östlich der Fischerstraße zwischen dem Universitätsgebäude und dem Kellenspring beräumt. Damit waren die Voraussetzungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes und für die Bebauung bzw. Komplettierung der Quartiere geschaffen. Die Herstellung des Hochwasserschutzes, die Ufergestaltung sowie der Bau des Uferweges und der Uferstraßen wurden in den Jahren bis 2002 weitestgehend fertiggestellt. Das letzte auf dem Standort vorhandene Wohngebäude an der Fischerstraße wurde 2016 wegen Einsturzgefahr abgerissen.
Planungsrecht, städtebauliche und architektonische Gestalt:
Der Bebauungsplan für das Südöstliche Stadtzentrum von 2015 sieht eine „abweichende“ Bebauung entlang der Fischerstraße und der Straße Zum Oderarm vor. Um die Straßenräume baulich zu fassen, wird im Konzept auf eine insgesamt geschlossene Bebauung orientiert. Die Festsetzungen zur Anzahl der Geschosse, der Gebäudehöhen und Dachausbildungen werden erfüllt. Der Standort ist als Mischgebiet festgesetzt. Nichtstörendes Gewerbe ist bei Bedarf (derzeit noch nicht absehbar) in den Erdgeschossen der Häuser möglich. Zum Beispiel an der Ecke zur Fischerstraße. Für das Bearbeitungsgebiet wurde eine grundlegende städtebauliche Figur entwickelt und in der Entwurfsphase mit dem Auftraggeber abgestimmt. Diese Lösung wurde architektonisch konkretisiert und visualisiert und bis hin zu Schemagrundrisslösungen detailliert, um die Funktion zu prüfen. Es wurden dem städtebaulichen Raum entsprechende, differenzierte Wohn- und Gebäudeformen abgeleitet und dargestellt. Es sind 6 Häuser mit insgesamt 23 bis 25 Wohnungen geplant. Als grundsätzliche Wohnformen werden Etagenwohnungen in 3 bis 4 geschossigen Mehrfamilien-Wohnhäusern, Maisonette-Wohnungen und 3 Einfamilienhäuser angeboten. Das Erscheinungsbild der Bebauung soll durch eine angemessene und innovative Gestaltung der Fassaden, des Dachaufbaus und eine moderne Architektursprache geprägt sein und ein architektonischer und stadträumlicher Gewinn für den Standort sein. Die Bebauung folgt leicht geschwungen dem Straßenverlauf. Gebäudehöhen, Gesims- und Traufverläufe sowie Fassadenmaterialien variieren leicht, um den Hauscharakter zu unterstreichen. Es werden vorwiegend stehende Fensterformate verwendet. Die Ecken der Bebauung zu Fischerstraße und zum Leopoldufer werden bewusst betont. Das Konzept soll energiesparende und nachhaltige Baukonstruktions- und Haustechniklösungen ermöglichen. Die Außenanlagen beschränken sich auf die Hausgärten und Einfriedungen durch Hecken. Im Konzept sind ansatzweise Hof- und Freiflächengestaltungen dargestellt. Dachbegrünungen, Regenwasserrückhaltung und -verbringung werden entsprechend den Festsetzungen zur Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl GRZ ausgeführt.
Lage, Verkehrserschließung, Standort-bedingungen:
Der Standort liegt in der Gubener Vorstadt, unmittelbar südlich des Stadtzentrums. Die geplante Bebauung spannt sich zwischen Fischerstraße und Leopoldufer straßenbegleitend zur Straße zum Oderarm. Das Grundstück grenzt im Osten an das Leopoldufer, im Süden an das Betriebsgelände der Märkischen Oderzeitung, im Westen an die Fischerstraße und Norden an die Straße zum Oderarm. Die Erschließung der Garagen und die Hauseingänge sind zur Straße Zum Oderarm orientiert. Mit der Straßenbahnhaltestelle am Europaplatz besteht eine gute Anbindung an das öffentliche Nahverkehrssystem. Zu den Haltestellen im Zentrum und zum Bahnhof benötigt man 10 min Fußweg. Die unmittelbare Lage am Oderarm, an der Insel Ziegenwerder und am Zentrum bieten hervorragende Wohnbedingungen. Hervorzuheben ist der Wander- bzw. Radweg entlang des Oderufers. Das Grundstück besteht aus den Flurstücken 21/2, 127, 131, 134 der Flur 41 der Gemarkung Frankfurt (Oder) und sind in Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort ist straßenseitig von ost-west fast eben (Gefälle 50 cm zur Oder hin). Nach Süden fällt das Gelände mit einer Böschung zum MOZ-Betriebsgelände ca. 1,2 bis 1,5 m ab. Die räumliche Struktur wird durch die bestehenden Straßen und die angrenzende Bebauung vorgegeben, wobei die Gebäude an der Fischerstraße und am Leopoldufer prägend sind. Aus diesem Kontext wurden Vorgaben für Baufluchten, Geschossigkeit, Traufhöhen und Oberflächenmaterialien abgeleitet. Innerhalb der Bearbeitungsgrenzen dieser Planung sind keine Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Der Baugrund ist aufgrund der Aufschüttungen, der Abrissflächen an der Fischerstraße und der Ufernähe entsprechend schlecht. Am Standort ist Busch- und Baumbewuchs vorhanden, der im Zuge einer Bebauung untersucht und möglicherweise in Teilen kompensiert werden muss. Der Standort ist bzw. wird stadttechnisch komplett erschlossen. In die Straße Zum Oderarm wurden bei deren Neubau stadttechnischen Medien für die Hausanschlüsse verlegt. Diese technische Erschließung soll genutzt und angepasst werden. Altlasten sind nicht bekannt. Für Bodendenkmale und Munitionsfreiheit gelten die ortsüblichen Bestimmungen. Das Plangebiet liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.